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03.06.22

Recht so? Was man über PR und Recht unbedingt wissen sollte.

Fachpresse ist etwas Feines, vor allem, wenn sie einem immer wieder so guten Input liefert wie die PR-Werkstatt des PR Reports. Letzten Monat flatterte das Heft „PR und Recht. Ein juristischer Crashkurs für Kommunikations-Profis“ ins Haus. Unsere Meinung: Man sich kann diese Informationen gar nicht oft genug zu Gemüte führen.

Natürlich ist es unsere Aufgabe, unsere Kunden auf mögliche Fallstricke hinzuweisen, doch vielleicht findet ihr das Thema ja auch grundsätzlich spannend. Daher haben wir den Input kurz zusammengefasst:

1. PR- und Jura-Profis sind ein Dream-Team

Fast alles, was wir kommunikativ tun, hat auch juristische Konsequenzen. Beim schnell, schnell im Social-Media-Zeitalter geht eben auch schnell mal etwas daneben. Manches gilt als Werbung, auch wenn man das selbst nicht so empfindet, und muss daher gekennzeichnet werden. Wie löscht man Fake News übers Unternehmen, die andere verbreiten? All diese Fragen und noch mehr wirft das Vorwort auf.

2. Visuelle Kommunikation rechtssicher nutzen

Urheberschutz, Quellenangaben und Regeln bei Bildagenturen sind rechtliche Stolpersteine. Im Zweifelsfall die Quelle immer angeben, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist. Wann gilt das Recht am eigenen Bild, wann sind Personen Beiwerk? Besser ist, ihr habt euch vorher die schriftliche Genehmigung eingeholt, auch bei Mitarbeitenden und Besuchern von Firmenevents.

3. Corporate Influencer schützen

Corporate Influencer sind grundsätzlich eine tolle Sache. Doch vom Chef bis zum Azubi sollte jeder, der für sein Unternehmen nach außen auftritt, zumindest einen kleinen, rechtlichen Leitfaden dazu erhalten. Einblicke ins Privatleben sind keine sooo gute Idee, die Kinder lasst ihr besser außen vor und Home Storys bergen das Risiko, den Schutz der Privatsphäre zu verlieren. Am besten ist eine wasserdichte Kooperationsvereinbarung, wie man sie auch als externer Influencer erhält. Auch nicht schlecht, wenn sich die Wege einmal trennen. Und vergesst nicht: Als Corporate Influencer braucht auch ihr ein Impressum.

4. Auf Fake News und Beleidigungen reagieren

Social Media eröffnet eine ganz neue Welt der Rechtsstreitigkeiten. Rechtswidrige Inhalte müssen zwar vom Anbieter gelöscht werden, doch es liegt an uns oder euch, diesen darauf hinzuweisen. Im Zweifelsfall lohnt sich juristischer Beistand.

5. Cybercrime und Krisenkommunikation

Wer angegriffen wird, unterliegt in vielen Fällen der Meldepflicht. Macht euch präventiv schlau, wer im Unternehmen sich um die Themen kümmert – im Zweifelsfall weiß dies die Geschäftsführung. Habt ihr schon einen Krisenkommunikationsplan aufgestellt für den Fall, dass euer Unternehmen gehackt wird? Wenn nicht, beraten wir euch gerne.

6. Presse zu Verdachtsfällen und Missständen

Dies passiert in ziemlich vielen Fällen, mit der dehnbaren Begründung, es „müsse sich um eine die Öffentlichkeit berührende Angelegenheit handeln“. Weiter wichtig sind die Gelegenheit zur Stellungnahme, die Balance zwischen be- und entlastenden Aspekten, die Aktualität und die Sorgfalt seitens der Journalisten. Im Zweifelsfall fragt ihr am besten ein Medienanwalt. Wenn ihr einen Experten in dieser Angelegenheit braucht, empfehlen wir euch gerne jemanden aus unserem Netzwerk.

7. Thema Medienberichte

Hier lohnt sich die Lektüre wirklich. Welche Fristen dürfen euch Medien für Interviews oder Statements setzen? Wann antwortet ihr besser über eure Kommunikationsabteilung, wann über den Firmenanwalt? Eines ist klar: Beantwortet nie eine Frage, die nicht gestellt wurde! Am besten bereitet sich eure/euer Kommunikationsverantwortliche(r) per Medientraining auf solch ein Ereignis vor. Auch hier unterstützen wir gerne.

8. Schlechte Testergebnisse

Die gute Nachricht ist, dass sich auch die Institute an Spielregeln halten müssen. Stichworte sind Unabhängigkeit, Richtigkeit, Sachlichkeit. Eine „Fake-Bewertung“ können PR und Anwälte unterbinden, damit sie keine weitere Verbreitung findet.

Zu guter Letzt führen die Autorinnen noch eine Reihe juristischer Fachbegriffe auf. Unser Favorit ist „bösgläubig“! Das bezieht sich auf eine Berichterstattung, die, wissentlich oder fahrlässig, falsche Tatsachen verbreitet. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Wer Genaueres darüber wissen will, hier könnt ihr die PR-Werkstatt bestellen. Oder uns fragen. Für #einfacheinwenigmehr juristische Kompetenz in der Kommunikation.

 


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