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18.01.18

Neuregelung von De-minimis für Deutschland in Kraft

© KRAIBURG Austria

Für den Güterverkehr sind alle Profile von Runderneuerungsspezialist KRAIBURG Austria förderfähig

Das Förderprogramm De-minimis schließt seit Anfang letzten Jahres auch runderneuerte LKW-Reifen mit M+S-Kennzeichnung und dem neuen Schneeflockensymbol (3PMSF) auf angetriebenen Achsen ein. Eine Neuregelung des Programms zum 1. Januar 2018 bringt nun für die Transportbranche in Deutschland wesentliche Änderungen mit sich. „Wir freuen uns sehr, dass De-minimis auch in diesem Jahr für runderneuerte Reifen fortgesetzt wird“, betont Christoph Priewasser, Produktmanager bei KRAIBURG Austria. „Dies trägt zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Kunden, der Runderneuerungspartner, bei. Zudem unterstreicht es die ökologische Nachhaltigkeit der Runderneuerung selbst.“ Als einer der führenden Hersteller von vulkanisierten Laufstreifen hat KRAIBURG Austria für nahezu jeden Einsatzbereich passende Qualitätsprofile im Sortiment, die nach De-minimis förderfähig sind.

Förderfähige KRAIBURG-Profile mit 3PMSF-Kennzeichung

Die Förderung von Reifen für die Antriebsachse mit 3PMSF-Kennzeichnung nach Richtlinie 1.3 entfällt, da diese nun nicht mehr überobligatorisch, sondern gesetzlich vorgeschrieben ist. Förderbar sind diese Reifen nun nach Richtlinie 1.9. Bestehen bleiben alle weiteren Förderungsmöglichkeiten von Reifen für nicht angetriebene Achsen – ob neu, gebraucht oder runderneuert. Weiterhin nach Richtlinie 1.3 förderfähig sind die KRAIBURG-Profile K14, K103, K32 und K801. Diese kommen auf nicht angetriebenen Achsen zum Einsatz und sind nach 3PMSF geprüft.

Förderfähige KRAIBURG-Profile mit M+S-Kennzeichnung

Ebenso nach Richtlinie 1.3 förderfähig sind alle Winter- oder Ganz-jahresreifen mit Herstelldatum bis 31. Dezember 2017, die die M+S-Kennzeichnung, aber nicht das 3PMSF-Symbol tragen, und nicht auf der Antriebsachse eingesetzt werden. Aus dem KRAIBURG-Sortiment trifft dies auf die Profilreihen K20 und K30 zu. Die Unterstützung beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Diese bewegen sich je nach Achsposition und Einsatzgebiet zwischen 50 (Richtlinie 1.9) und 100 Prozent (Richtlinie 1.3) des Kauf-, Miet- oder Leasingpreises.

Laufende Erweiterung des Sortiments

„Selbstverständlich stehen wir unseren Kunden in allen Fragen beratend zur Seite und stellen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung, sodass auch deren Kunden, die Speditionen und Transportunternehmen bestmöglich informiert sind“, ergänzt Christoph Priewasser. Details rund um die Themen „Förderprogramm De-minimis“, „3PMSF-Kennzeichnung“ sowie eine stets aktuelle Übersicht der zur Förderung zugelassenen KRAIBURG-Profile gibt es unter www.kraiburg-austria.com.


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